Klicken Sie auf die einzelnen Länder der untenstehenden Karte, um sich Informationen
über die Einreisebedingungen für Ihr Haustier anzeigen zu lassen. Indem
Sie auf die Flagge klicken, können Sie entsprechende Inforamtionen nachlesen.
Sie erhalten auch Informationen über die nationalen Tierregister, sofern
vorhanden.
Verordnung zum Schutz gegen Tollwut
Einreisebestimmung einiger Länder
 Europa
 Deutschlnad
 Schweiz
 Östereich;
 Niederlande
 Dänemark
 Belgien
 Luxemburg
 Frankreich
 Groß Britanien
 Irland
 USA
 Australien
 Schweden
 Norwegen
 Finnland
 Lettland
 Island
 Estland
 Italien
 Sizilien
 Malta
 Spanien
 Portugal
 Griechenland
 Albanien
 Türkei
 Polen
 Rumänien
 Bulgarien
 Ungarn
 Kroatien
 Serbien
 Bosnien
 Slowenien
 Mazedonien
Tcheschische
Republik
Slowakische
Republik
 Russland
 Litauen
|
EU-Reisebestimmungen:
Kennzeichnung durch Mikrochip (oder Tätowierung bis 2011)
EU - Heimtierpass
gültige Tollwutimpfung
Für Großbritannien, Nordirland, Irland, Schweden und Malta Tollwutantikörperbestimmung
Für Großbritannien, Nordirland, Schweden und Malta Behandlung gegen
Bandwürmer
Für Großbritannien, Nordirland und Malta Behandlung gegen Zecken
Im Einzelnen:
Ab dem 1.10.04 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen
Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
(Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern
in EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die
Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen.
Kennzeichnung durch Mikrochip:
Weiterhin besagt die Verordnung, dass die Heimtiere zur eindeutigen Identifikation
tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784
oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter
ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.
EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung:
Bei der Einreise muss der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der
von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier eine
gültige Tollwutimpfung hat.
Gültige Tollwutimpfung?
Hier der neue Paragraph 7(Tollwutverordnung), der am 24.12.2005 in Kraft getretenen
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und Änderung
der Seefischereiverordnung (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 74 vom 23.12.2005)
§ 1 Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten
mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens
um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine
Wiederholungsimpfung angibt oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes
durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige
Wiederholungsimpfung angibt.
Dies bedeutet Welpen dürfen schon 21 Tage (bisher 30 Tage) nach der erfolgten
Impfung eines mindestens 3 Monate alten Welpens mit auf die Reise in das Ausland
gehen. Auch regelmässig vor Ablauf des Impfzeitraums nachgeimpfte Tiere
dürfen jederzeit reisen. Wird die Wiederholungsimpfung später ausgeführt
muss wieder 21 Tage bis zur Reise gewartet werden. Bei Reisen ausserhalb der
EU können auch noch unterschiedliche Fristen ( 15 Tage - 30 Tage) gelten,
bitte vorab informieren!
Tierärzte dürfen in Deutschland nur vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassene
Impfstoffe verwenden. Diese haben alle _nur_ eine Zulassung für jährliche
Impfwiederholungen.
Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königsreich)
gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und
nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis incl. Kennzeichnung
durch Mikrochip mitgeführt wird sowie eine tierärztliche Bescheinigung,
dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist,
ohne mit wild lebenden Tieren, die eine Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt
sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet,
von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.
Nur Großbritannien / Irland / Schweden / Malta : Tollwut-Antikörpertest
Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Großbritannien
/ Nordirland, Schweden, Malta und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch
Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml),
nachgewiesen sein. Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt
mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/
Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht
nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung
entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig
wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen
nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht
haben und einen Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige
Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung.
Nur Großbritannien, Schweden, Malta: Bandwurmbehandlung
Großbritannien: In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise
Schweden: Innerhalb der letzten 10 Tage
Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig.
Nur Großbritannien, Malta: Zeckenbehandlung
In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise
Einreise aus Drittländern in die EU:
Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittländern in einen EU-Mitgliedsstaat
gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem
EU-Mitgliedsstaat.
Vereinigtes Königreich
Großbritannien, Malta und Nordirland: (EU-Land) mit weiteren Bedingungen!
Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel
Scheme (PETS)
Pet-Travel-Scheme:
Zur Einreise ins Vereinigte Königsreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge):
1. gechippt
2. gegen Tollwut geimpft
3. Prüfung des Impferfolgs gegen Tollwut durch Titerbestimmung erfolgen.
Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Blutprobe muss ein Abstand
von 4 Wochen eingehalten werden.
Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der
Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis von 0,5IU/ml brachte
Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen
des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigen
Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich.
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmern (Echinococcus multilocularis)
muss bei jeder Einreise zwischen 24 - 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis
dokumentiert werden.
Einzelheiten zu PETS unter der PETS Helpline Tel. 0044 / 870/ 2411710
oder
www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen
Routen in das Vereinigte Königsreich eingeführt werden:
Einreiserouten: siehe angegebene Homepages
Seerouten: z.Zt. Calais-Dover, Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth, Cherbourg-Portsmouth,
St. Malo-Portsmouth
Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles) - Folkstone (Cheriton)
Luft: z.Zt. Amsterdam-Heathrow (Midland Airways), Frankfurt-Heathrow (Lufthansa)
Verbotene Hundetypen :
Pit-Bullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros
Aktuelle Informationen unter:
http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm
Tierregister:
The Kennel Club - PetLog
4a Alton House Office Park
Gatehouse Way
Gatehouse Industrial Area
Aylesbury
Buchinghamshire
HP19 8ZU
United Kingdom
Telefon 0044-8706066751
http://www.the-kennel-club.org.uk
Deutschland
Deutschland : (EU-Land)
Reiseverkehr (bis max. drei Tiere):
Achtung! ab 1.10.04 Pflicht:
Für die Wiedereinreise (nach dem Urlaub) aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme
sogenannte gelistete Drittländer) benötigen Sie für Ihren Hund
/ Katze / Frettchen einen nachgewiesenen Tollwut-AK-Titer von mind 0,5 IU/ml,
der frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden
kann.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:
Die Einfuhr von Hunden der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshireterrier,
Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten.
Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften
des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, verboten.
Ab 1.10.04 muss bei der Einfuhr eines im nicht-gelisteten Drittland erworbenen
Tieres mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung einen Blutuntersuchung zur
Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters durchgeführt werden. Die Blutuntersuchung
mit einem Testergebnis von mind. 0,5IU/ml muss mindestens 3 Monate vor der Einreise
durchgeführt werden.
Dies bedeutet: Bei einem Welpen, der erst mit 3 Monaten geimpft werden kann,
kann 30 Tagen danach die Blutuntersuchung durchgeführt werden und nach
weiteren 3 Monaten, also frühestens mit 7 Monaten, darf der Hund einreisen!
Dies gilt auch für regulär eingeführte Urlaubsmitbringsel aus
Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel aus Bulgarien, Serbien oder der Türkei.
Tierregister:
Internationale Zentrale Tierregistrierung
Weiherstraße 8
D-88145 Maria Thann
Telefon 0049-1805213402
Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15
D-53115 Bonn
Telefon 0049-1805231414
Tasso-Haustier-Zentralregister
Frankfurter Straße 20
D-65795 Hattersheim
Telefon 0049-6190932214
http://www.tiernotruf.org
Tschechische Republik
Tschechische Republik : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Leinen / Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen
geregelt.
Tierregister:
Canis/Narodni Mzv CR-KVL CR
PO Box 132
12000 Praha 2
Telefon 00420-31194120
Irland
Irland : (EU-Land) mit weiteren Bedingungen!
Eine Einreise ist nur über England oder Nordirland und unter Einhaltung
des PETS möglich. Leine muss mitgeführt werden. Ein Bluttest bezüglich
Tollwutantikörpern wird verlangt
Informationen unter: Botschaft Irland, Tel: 030/ 220720
www.agriculture.gov.ie
Tierregister:
Ani-Mark Irland limited
61 Foster Avenue
Blackrock
CO. Dublin
Telefon 00353-12887870
Schweiz
Schweiz : (kein EU-Land)
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Die Impfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt
sein. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3
Monate, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet
sind, eingeführt werden, wenn sie aus Ländern ohne Tollwut kommen.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies
gilt nicht bei Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate oder Umzug in die Schweiz)
Bei Einreise aus anderen Ländern als Deutschland:
www.bvet.admin.ch
Tierregister:
Anis
Rosenweg 40
3007 Bern
Telefon 0041-313713530
Ermittlungsdienst: 0041-900551525
www.anis.ch
Schweden
Schweden : (EU-Land) mit weiteren Bedingungen
1. gechippt
2. Tollwut-Impfung
3. Tollwut-Antikörpern-Test. Die Blutprobenentnahme darf frühestens
120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die
Untersuchung bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Mindesttiter 0,5 IU/ml
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen
Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise, ebenfalls
im Heimtierausweis zu dokumentieren.
Es besteht Leinenpflicht.
Welpen und Jungkatzen unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.
Informationen unter:
Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft Tel. 0046 -36 -15 55 33
www.sjv.se/net/SJV/Home
Tierregister:
Svenska Kennelklubben
16385 Spanga
Telefon 0046-87953000
Spanien
Spanien : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)
Nur EU-Bestimmungen
Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährliche
Rassen.
Tierregister:
REIAC
Republica Argentina n°25
E 08023 Barcelona
Telefon 0034-934187312
Portugal
Portugal : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)
Nur EU-Bestimmungen
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants,
noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen
werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde
jedoch mitgenommen werden.
Tierregister:
SIRA
Rua Victor Cordon 30 - 2.ESQ
P 1200 Lisboa
Telefon 00351-13464467
Polen x
Portugal : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)
Nur EU-Bestimmungen
Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants,
noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen
werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde
jedoch mitgenommen werden.
Tierregister:
Katedra Anatomii Patologicznej
Fzijopatologii i Weterynarii
Sadowej Akademii Rolniczej
UI NORWIDA 31
Telefon 0048-71205413 / 205256
Biuro Identyfikacji i Rejestracji
Wroctawska 21
80-155 GDANSK
Telefon 0048-583026978
http://www.podajlape.pl
Norwegen
Norwegen : (kein EU-Land)
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung
mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss
bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt
sein.
Gesundheitsbescheinigung im Heimtierausweis ist maximal 10 Tage zur Einreise
gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung
dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten
hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis)
durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen
muss das Tier nochmals gegen Bandwürmer behandelt werden.
Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente
ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt
und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig
wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Folgende Impfungen sind erforderlich:
Tollwut: Die Impfung muss innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise nach
Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens
drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens
120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung
vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und
von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen
Antikörpertiter von 0,5 UI/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter
nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine
zweite Blutuntersuchung kann dann allerdings wieder erst nach frühestens
120 Tage erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen
Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung
im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen
sollen, empfehlenswert.
Nachimpfungen: Eine Blutprobe zur Kontrolle der Antikörpertiter ist nicht
erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später,
innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Wurde einmal ein ausreicheder
Antikörpertiter nachgewiesen, ist keine neue Blutuntersuchung nötig.
Dies trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der Grundimmunisierung jährlich
geimpft werden.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach
Norwegen gegen Leptospirose geimpft werden (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen)
Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen
gegen Staupe geimpft werden. Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss
bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen
bestehen keine Wartezeiten.
Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten
Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen
und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip
sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss ein eigenes Lesegerät mitgeführt
werden.
Grenzkontrolle: Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und die tierärztlichen
Bescheinigungen unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen.
Eigenerklärung über den Aufenthalt des Tieres in einem EU/EFTA-Land
während der letzten 6 Monate erforderlich.
Die Einreise von Hunden folgender Rassen ist verboten: Pit-Bullterrier, Fila
Brasilieiro, Tosa Inu und Dogo Argentino oder Kreuzungen mit diesen. Um Verwechslungsgefahren
auszuschließen wird in Zweifelsfällen geraten, die originale Stammtafel
mit belegter Identitätskennung mitzuführen. Die Einreise von Bengalkatzen
ist ebenfalls verboten. In Norwegen besteht Leinenzwang
Aktuelle Informationen:
http://www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm
http://www.dyrehelsetilsynet.no
Tierregister:
Dyreidentitet
Den Norske Veterunaeforeining
General Birchsgatan 16
N-0454 Oslo
Telefon 0047-22567650
Niederlande
Niederlande : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Leinenpflicht
Pit-Bull-Terrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden.
Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man
einen Stammbaum
Tierregister:
Nederland Databank
Postbus 74025
1070 BA Amsterdam
Telefon 31 348 416 843
Stiching VETAIR
PB 6379
5600 HJ Eindhoven
Telefon 0031-402869492
http://www.vetair.org
Stiching BREIN
Ookmeerweg 270
1067 SP Amsterdam
Telefon 0031-204106005
Stiching Registratie
Gezelschapsdieren
Deventerstraat 81 - Postbus 10271
7301 GG Apeldoorn
Telefon 0031-553661266
Luxenburg
Luxemburg : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Tierregister:
CIAD
(Centre d´Identification pour Animaux Domestiques)
BP22
L-4901 Bascharage/Savem
Telefon 00352-5911441
Italien
Italien : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Maulkorb und Leine sind mitzuführen.
Tierregister:
Azienda Sanitaria Locale Napoli 5
Distretto 81, Servizi Veterinari
Via Nuovo Macello 16
80005 Portici (NA)
Telefon 0039-815509503
Azienda Sanitaria Locale Salerno 2
Servizi Veterinari
Vis F. Ricco, 50
84014 Nocera Inferiore (SA)
Telefon 0039-815169288
Ungarn
Ungarn : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen
Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. sog. Kampfhunde ( Bullterrier, Amerikanischer
Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische
Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog dürfen nicht eingeführt
werden. Diese Hunderassen dürfen nicht eingeführt werden, ausser sie
sind kastriert.
Tierregister:
Central Veterinary Institute
Tabornok U.2. Budapest
Telefon 0036-12528444
Griechenland
Griechenland : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Tierregister:
Veterinary Associatioon
15 Chalkokondyli Street
GR-10432 Athens
Telefon 0030-15226769
Frankreich
Frankreich : (EU-Land)
(einschliesslich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Rhéunion)
Mindestalter: 3 Monate (+30 Tage für die Tollwutimpfung)
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate
sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris,
erforderlich.
Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1.Kategorie.
Hierzu gehören Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen
Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2.Kategorie,
hierzu gehören alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American Staffordshire
Terrier, Rottweiler, Tosa, etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine
geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr
Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen werden kann, dass
sie der 2.Kategorie angehören.
Tierregister:
SNVEL
Indentification Électronique Mission Expérimentation
BP14, 69390 VORLES
Telefon 0033-472310372
Dänemark
Dänemark : (EU-Land)
Die Einfuhr nach Dänemark von Pittbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen
ist verboten. Leinenpflicht.
Tierregister:
Danish Dog Register
Parkvej 1
2680 Solrod Strand
Telefon 0045-56148066
Inge´s Kattehjem
Ejbydalsvej 260
2600 Glostrup
Telefon 0045-44853535
http://www.ingeskattehjem.dk
Bulgarien
Bulgarien : kein EU-Land
Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den
Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt
bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer
Sprache ist erforderlich (längstens 10 Tage alt). Diese Bescheinigung muss
den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation
mittels Tätowierung oder Mikrochip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere
Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler mit Name
und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten.
Diese Bescheinigung bestätigt weiterhin durch eine amtstierärztliche
Untersuchung vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung
vorliegen. Bei Tieren jünger als drei Monate muss sichergestellt sein,
dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten
wurden. Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die
Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer
(Echinococcus multilocularis) enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen
und amtstierärztlichen Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen
gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfungen gegen Tollwut mit einer
inaktivierten Vakzine soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor
12 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des
Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten wird verlangt.
Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
Belgien
Belgien : (EU-Land)
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
Tierregister:
ID Chips
Rue de la Presse 4
1000 Brussels
Telefon 0032-70233147
http://www.idchips.com
Österreich
Österreich : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.
Tierregister:
Internationale Zentrale Tierregistrierung
Rathausstraße 19
6900 Bregenz
Telefon 0043-5574531530
ACS Haustierzentralregister
Rosittengasse 34
5020 Salzburg
Telefon 0043-662833575
Kroatien
Kroatien : kein EU-Land
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien
reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien
aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder
einer deutlich lesbaren Tätowiernummer gekennzeichnet sein, die auch im
Ausweis eingetragen sein muss.
Vom Tierarzt ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Tier gesund ist,
dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und das
Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren,
die auf diese Tierart übertragen werden können.
Eine Bescheinigung über Tollwutimpfung vor mindestens sechs Monaten und
höchstens einem Jahr ist vorzulegen.
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen,
es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven
Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit
der Menschen.
Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer
Staffordshiere, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und
Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, großer Japanischer
Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.
Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.

Slowakische Republik
Slowakei / Slowakische Republik: (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Tierregister:
NCRI
Svatoplukova 50 Senec
SI-90301 Slovakia
Rumänien
Rumänien : (kein EU-Land)
Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei
Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist erforderlich.
Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
Finnland
Finnland : (EU-Land)
Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine
tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer
(Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei
müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung
(oral oder parenteral) bescheinigt sein.
Informationen und Musterformulare unter
http://www.mmm.fi/el/raj/tuo_elaimet_EU3.7.2004_en.html
Tierregister:
Suomen Kennelliitto
Finska Kennelklubben ry
Kamreerintie 8
FIN-02770 Espoo
Telefon 00358-9887300
USA :
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass
sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde müssen
mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn,
sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten
in einem von der U.S. Public, Health Service Behörde für tollwutfrei
erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger
als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder
das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des
Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen
nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss.
Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss
das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30
Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können
ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in
den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage
nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.

Zypern
Zypern: (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Tollwutimpfung nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als ein Jahr vor
der Einreise. Das Tier muss vor der Einreise gegen Echinococcus / Hydatidosis
behandelt werden und es muss belegt werden, dass die Behandlung erfolgreich
war. Das Tier muss vor der einreise mit einem Insektizid gegen Ektoparasiten
behandelt werden
Türkei
Türkei : (kein EU-Land)
Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, das mindestens 15 Tage vor der Einreise
ausgestellt werden sollte. Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens
15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose
und Tollwut, Katzen gegen Tollwut impfen. Eintragung der Impfungen im Impfzeugnis.
Die Immunitätsdauer zuvor im Impfzeugnis eingetragener Impfungen darf nicht
überschritten werden. Das tierärztliche Gesundheits- und Impfzeugnis
muss bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt
werden.
Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
Serbien
Serbien / Montenegro : (kein EU-Land)
Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung
muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich
der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen
müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.
Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
Russland
Russische Föderation : (kein EU-Land)
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde
und Katzen benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene
gültige Tollwutimpfung.
Litauen
Litauen : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Lettland
Lettland : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Island
Island : Kein EU-Land
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr streng, grundsätzlich werden Touristen
und Personen, die sich nur sehr kurze Zeit in Island aufhalten, keine Genehmigung
erteilt!
www.stjr.is/lan
Estland
Estland : (EU-Land)
Nur EU-Bestimmungen
Bosnien
Bosnien-Herzegowina : kein EU-Land
Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Ein von einem
Tierarzt ausgestellter Impfpass, in dem die erforderlichen Schutzimpfungen (Tollwut,
Staupe) bescheinigt sind, ist vorzulegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage
vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht
älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen
Impfpass eingetragen sein.
Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!
Australien/Neuseeland
gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!
Einreisegenehmigung erforderlich, mindestens 30 Tage Quarantäne
Informationen unter http://www.affa.gov.au/outputs/quarantine.html
Weitere Länder:
Bei Reisen in hier nicht aufgeführte Länder erfahren Sie die Ein-
und Ausreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft des Landes bzw. den durchreisten
Ländern.
Auskunft über Botschafts- und Konsulatsadressen erhalten Sie über
das Auswärtige Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat6/F3
Die Originalverordnungen der Eu finden Sie hier:
http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
Wir bemühen uns um laufende Aktualisierung. Die Bestimmungen können
sich jedoch kurzfristig ändern. Mit Rücksicht darauf kann für
die Angaben keine Gewähr übernommen werden. Aktuelle Änderungen
der Bestimmungen sowie Auskünfte für Länder, die nicht aufgeführt
sind, erteilen Konsulate, Fremdenverkehrsämter, Reiseveranstalter sowie
Automobilclubs.
Quelle: Broschüre der Intervet Deutschland GmbH, Stand: Februar 2006
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