09.09.2010 - 03:56
Kleintierpraxis
Patrick O. Bolz
 

 Einreisebedingung  Hundeverordnung  Züchter

Klicken Sie auf die einzelnen Länder der untenstehenden Karte, um sich Informationen über die Einreisebedingungen für Ihr Haustier anzeigen zu lassen. Indem Sie auf die Flagge klicken, können Sie entsprechende Inforamtionen nachlesen. Sie erhalten auch Informationen über die nationalen Tierregister, sofern vorhanden.

Verordnung zum Schutz gegen Tollwut

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 11. 4.2001 I 598
zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 20.12.2005 I 3499
http://bundesrecht.juris.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html

Einreisebestimmung einiger Länder

Europa
Deutschlnad
Schweiz
Östereich;
Niederlande
Dänemark
Belgien
Luxemburg
Frankreich
Groß Britanien
Irland
USA
Australien
Schweden
Norwegen
Finnland
Lettland
Island
Estland
Italien
Sizilien
Malta
Spanien
Portugal
Griechenland
Albanien
Türkei
Polen
Rumänien
Bulgarien
Ungarn
Kroatien
Serbien
Bosnien
Slowenien
Mazedonien
Tcheschische
Republik
Slowakische
Republik
Russland
Litauen

EU-Reisebestimmungen:

Kennzeichnung durch Mikrochip (oder Tätowierung bis 2011)
EU - Heimtierpass
gültige Tollwutimpfung

Für Großbritannien, Nordirland, Irland, Schweden und Malta Tollwutantikörperbestimmung
Für Großbritannien, Nordirland, Schweden und Malta Behandlung gegen Bandwürmer
Für Großbritannien, Nordirland und Malta Behandlung gegen Zecken
Im Einzelnen:
Ab dem 1.10.04 tritt die neue EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.5.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Diese Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung darstellen.

Kennzeichnung durch Mikrochip:

Weiterhin besagt die Verordnung, dass die Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden.

EU-Heimtierpass mit gültiger Tollwutimpfung:

Bei der Einreise muss der neue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat.

Gültige Tollwutimpfung?

Hier der neue Paragraph 7(Tollwutverordnung), der am 24.12.2005 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und Änderung der Seefischereiverordnung (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 74 vom 23.12.2005)

§ 1 Im Sinne dieser Verordnung liegen vor:
3. wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a) im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt oder
b) im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.

Dies bedeutet Welpen dürfen schon 21 Tage (bisher 30 Tage) nach der erfolgten Impfung eines mindestens 3 Monate alten Welpens mit auf die Reise in das Ausland gehen. Auch regelmässig vor Ablauf des Impfzeitraums nachgeimpfte Tiere dürfen jederzeit reisen. Wird die Wiederholungsimpfung später ausgeführt muss wieder 21 Tage bis zur Reise gewartet werden. Bei Reisen ausserhalb der EU können auch noch unterschiedliche Fristen ( 15 Tage - 30 Tage) gelten, bitte vorab informieren!

Tierärzte dürfen in Deutschland nur vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassene Impfstoffe verwenden. Diese haben alle _nur_ eine Zulassung für jährliche Impfwiederholungen.

Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes Königsreich) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis incl. Kennzeichnung durch Mikrochip mitgeführt wird sowie eine tierärztliche Bescheinigung, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die eine Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen.


Nur Großbritannien / Irland / Schweden / Malta : Tollwut-Antikörpertest
Bei der Einreise von Heimtieren aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Großbritannien / Nordirland, Schweden, Malta und Irland muss der Impferfolg gegen Tollwut durch Antikörperbestimmung (Mindesthöhe des Antikörpertiters: 0,5 IU/ml), nachgewiesen sein. Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme beträgt mindestens 120 Tage (Schweden) bzw. ca. 4 Wochen (Empfehlung für Großbritannien/ Nordirland) und längstens 365 Tage. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde. Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und einen Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung.

Nur Großbritannien, Schweden, Malta: Bandwurmbehandlung
Großbritannien: In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise
Schweden: Innerhalb der letzten 10 Tage
Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig.

Nur Großbritannien, Malta: Zeckenbehandlung
In den letzten 24 - 48 Stunden vor der Einreise


Einreise aus Drittländern in die EU:

Bei der Einreise von Heimtieren aus den Drittländern in einen EU-Mitgliedsstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedsstaat.


Vereinigtes Königreich

Großbritannien, Malta und Nordirland: (EU-Land) mit weiteren Bedingungen!

Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme (PETS)

Pet-Travel-Scheme:

Zur Einreise ins Vereinigte Königsreich muss das Tier (in dieser Reihenfolge):

1. gechippt
2. gegen Tollwut geimpft
3. Prüfung des Impferfolgs gegen Tollwut durch Titerbestimmung erfolgen. Mindesthöhe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Blutprobe muss ein Abstand von 4 Wochen eingehalten werden.
Es muss eine 6-monatige Wartezeit eingehalten werden, gerechnet ab dem Tag der Blutentnahme, die ein ausreichendes Ergebnis von 0,5IU/ml brachte
Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ist für spätere Einreisen bei vorherigen Erreichen des Titers kein weiterer Test erforderlich.
Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmern (Echinococcus multilocularis) muss bei jeder Einreise zwischen 24 - 48 Stunden vorher erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.
Einzelheiten zu PETS unter der PETS Helpline Tel. 0044 / 870/ 2411710
oder
www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königsreich eingeführt werden:

Einreiserouten: siehe angegebene Homepages

Seerouten: z.Zt. Calais-Dover, Caen-Pourtsmouth, Le Havre-Portsmouth, Cherbourg-Portsmouth, St. Malo-Portsmouth

Kanal: z.Zt. Calais (Coquelles) - Folkstone (Cheriton)

Luft: z.Zt. Amsterdam-Heathrow (Midland Airways), Frankfurt-Heathrow (Lufthansa)

Verbotene Hundetypen :
Pit-Bullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros
Aktuelle Informationen unter:

http://www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm

Tierregister:

The Kennel Club - PetLog
4a Alton House Office Park
Gatehouse Way
Gatehouse Industrial Area
Aylesbury
Buchinghamshire
HP19 8ZU
United Kingdom
Telefon 0044-8706066751
http://www.the-kennel-club.org.uk


Deutschland

Deutschland : (EU-Land)

Reiseverkehr (bis max. drei Tiere):

Achtung! ab 1.10.04 Pflicht:
Für die Wiedereinreise (nach dem Urlaub) aus einem Nicht-EU-Staat (Ausnahme sogenannte gelistete Drittländer) benötigen Sie für Ihren Hund / Katze / Frettchen einen nachgewiesenen Tollwut-AK-Titer von mind 0,5 IU/ml, der frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden kann.

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:

Die Einfuhr von Hunden der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshireterrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen ist verboten. Darüber hinaus ist die Einfuhr weiterer Hunderassen je nach Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund gehalten werden soll, verboten.

Ab 1.10.04 muss bei der Einfuhr eines im nicht-gelisteten Drittland erworbenen Tieres mindestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung einen Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters durchgeführt werden. Die Blutuntersuchung mit einem Testergebnis von mind. 0,5IU/ml muss mindestens 3 Monate vor der Einreise durchgeführt werden.

Dies bedeutet: Bei einem Welpen, der erst mit 3 Monaten geimpft werden kann, kann 30 Tagen danach die Blutuntersuchung durchgeführt werden und nach weiteren 3 Monaten, also frühestens mit 7 Monaten, darf der Hund einreisen! Dies gilt auch für regulär eingeführte Urlaubsmitbringsel aus Nicht-EU-Staaten wie zum Beispiel aus Bulgarien, Serbien oder der Türkei.

Tierregister:

Internationale Zentrale Tierregistrierung
Weiherstraße 8
D-88145 Maria Thann
Telefon 0049-1805213402

Deutsches Haustierregister
Baumschulallee 15
D-53115 Bonn
Telefon 0049-1805231414

Tasso-Haustier-Zentralregister
Frankfurter Straße 20
D-65795 Hattersheim
Telefon 0049-6190932214

http://www.tiernotruf.org


Tschechische Republik

Tschechische Republik : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Leinen / Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.

Tierregister:

Canis/Narodni Mzv CR-KVL CR
PO Box 132
12000 Praha 2
Telefon 00420-31194120


Irland

Irland : (EU-Land) mit weiteren Bedingungen!

Eine Einreise ist nur über England oder Nordirland und unter Einhaltung des PETS möglich. Leine muss mitgeführt werden. Ein Bluttest bezüglich Tollwutantikörpern wird verlangt

Informationen unter: Botschaft Irland, Tel: 030/ 220720

www.agriculture.gov.ie

Tierregister:

Ani-Mark Irland limited
61 Foster Avenue
Blackrock
CO. Dublin
Telefon 00353-12887870


Schweiz

Schweiz : (kein EU-Land)

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monate, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind, eingeführt werden, wenn sie aus Ländern ohne Tollwut kommen.

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt (maximal 3 Monate oder Umzug in die Schweiz)

Bei Einreise aus anderen Ländern als Deutschland:

www.bvet.admin.ch

Tierregister:

Anis
Rosenweg 40
3007 Bern
Telefon 0041-313713530
Ermittlungsdienst: 0041-900551525


www.anis.ch


Schweden

Schweden : (EU-Land) mit weiteren Bedingungen

1. gechippt
2. Tollwut-Impfung
3. Tollwut-Antikörpern-Test. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die Untersuchung bei einem zugelassenen Labor erfolgen. Mindesttiter 0,5 IU/ml
Entwurmung auf Zwergbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit Praziquantel innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise, ebenfalls im Heimtierausweis zu dokumentieren.
Es besteht Leinenpflicht.

Welpen und Jungkatzen unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

Informationen unter:

Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft Tel. 0046 -36 -15 55 33

www.sjv.se/net/SJV/Home

Tierregister:

Svenska Kennelklubben
16385 Spanga
Telefon 0046-87953000


Spanien

Spanien : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Balearen, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla)

Nur EU-Bestimmungen

Regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht, Maulkorb, gefährliche Rassen.

Tierregister:

REIAC
Republica Argentina n°25
E 08023 Barcelona
Telefon 0034-934187312

Portugal

Portugal : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)

Nur EU-Bestimmungen

Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Tierregister:

SIRA
Rua Victor Cordon 30 - 2.ESQ
P 1200 Lisboa
Telefon 00351-13464467

Polen x

Portugal : (EU-Land)
(einschliesslich Festland, Azoren und Madeira)

Nur EU-Bestimmungen

Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Tierregister:

Katedra Anatomii Patologicznej
Fzijopatologii i Weterynarii
Sadowej Akademii Rolniczej
UI NORWIDA 31
Telefon 0048-71205413 / 205256

Biuro Identyfikacji i Rejestracji
Wroctawska 21
80-155 GDANSK
Telefon 0048-583026978


http://www.podajlape.pl


Norwegen

Norwegen : (kein EU-Land)

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein.

Gesundheitsbescheinigung im Heimtierausweis ist maximal 10 Tage zur Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals gegen Bandwürmer behandelt werden.

Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.

Folgende Impfungen sind erforderlich:

Tollwut: Die Impfung muss innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise nach Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 UI/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutuntersuchung kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tage erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Nachimpfungen: Eine Blutprobe zur Kontrolle der Antikörpertiter ist nicht erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Wurde einmal ein ausreicheder Antikörpertiter nachgewiesen, ist keine neue Blutuntersuchung nötig. Dies trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der Grundimmunisierung jährlich geimpft werden.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft werden (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen)

Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft werden. Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.

Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss ein eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Grenzkontrolle: Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und die tierärztlichen Bescheinigungen unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen.

Eigenerklärung über den Aufenthalt des Tieres in einem EU/EFTA-Land während der letzten 6 Monate erforderlich.

Die Einreise von Hunden folgender Rassen ist verboten: Pit-Bullterrier, Fila Brasilieiro, Tosa Inu und Dogo Argentino oder Kreuzungen mit diesen. Um Verwechslungsgefahren auszuschließen wird in Zweifelsfällen geraten, die originale Stammtafel mit belegter Identitätskennung mitzuführen. Die Einreise von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten. In Norwegen besteht Leinenzwang

Aktuelle Informationen:

http://www.norwegen.no/travel/pets/pets.htm

http://www.dyrehelsetilsynet.no

Tierregister:

Dyreidentitet
Den Norske Veterunaeforeining
General Birchsgatan 16
N-0454 Oslo
Telefon 0047-22567650


Niederlande

Niederlande : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Leinenpflicht

Pit-Bull-Terrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American Staffordshire-Terriers benötigt man einen Stammbaum

Tierregister:

Nederland Databank
Postbus 74025
1070 BA Amsterdam
Telefon 31 348 416 843

Stiching VETAIR
PB 6379
5600 HJ Eindhoven
Telefon 0031-402869492


http://www.vetair.org

Stiching BREIN
Ookmeerweg 270
1067 SP Amsterdam
Telefon 0031-204106005

Stiching Registratie
Gezelschapsdieren
Deventerstraat 81 - Postbus 10271
7301 GG Apeldoorn
Telefon 0031-553661266


Luxenburg

Luxemburg : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Tierregister:

CIAD
(Centre d´Identification pour Animaux Domestiques)
BP22
L-4901 Bascharage/Savem
Telefon 00352-5911441


Italien

Italien : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Maulkorb und Leine sind mitzuführen.

Tierregister:

Azienda Sanitaria Locale Napoli 5
Distretto 81, Servizi Veterinari
Via Nuovo Macello 16
80005 Portici (NA)
Telefon 0039-815509503

Azienda Sanitaria Locale Salerno 2
Servizi Veterinari
Vis F. Ricco, 50
84014 Nocera Inferiore (SA)
Telefon 0039-815169288


Ungarn

Ungarn : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht Leinenzwang, in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht. sog. Kampfhunde ( Bullterrier, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastif, Tosa-Inu, Argentinische Dogge, Bordeaux-Dogge, Fila Brasiliero und Bandog dürfen nicht eingeführt werden. Diese Hunderassen dürfen nicht eingeführt werden, ausser sie sind kastriert.

Tierregister:

Central Veterinary Institute
Tabornok U.2. Budapest
Telefon 0036-12528444


Griechenland

Griechenland : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Tierregister:

Veterinary Associatioon
15 Chalkokondyli Street
GR-10432 Athens
Telefon 0030-15226769


Frankreich

Frankreich : (EU-Land)
(einschliesslich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Rhéunion)

Mindestalter: 3 Monate (+30 Tage für die Tollwutimpfung)
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris, erforderlich.
Frankreich untersagt die Einreise von so genannten Kampfhunden der 1.Kategorie. Hierzu gehören Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2.Kategorie, hierzu gehören alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Tosa, etc.) dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen werden kann, dass sie der 2.Kategorie angehören.

Tierregister:

SNVEL
Indentification Électronique Mission Expérimentation
BP14, 69390 VORLES
Telefon 0033-472310372


Dänemark

Dänemark : (EU-Land)

Die Einfuhr nach Dänemark von Pittbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Leinenpflicht.

Tierregister:

Danish Dog Register
Parkvej 1
2680 Solrod Strand
Telefon 0045-56148066

Inge´s Kattehjem
Ejbydalsvej 260
2600 Glostrup
Telefon 0045-44853535


http://www.ingeskattehjem.dk


Bulgarien

Bulgarien : kein EU-Land

Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Jedes Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation, den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung. Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer Sprache ist erforderlich (längstens 10 Tage alt). Diese Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung oder Mikrochip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale, Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel, Reiseziel mit Adresse beinhalten. Diese Bescheinigung bestätigt weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Bei Tieren jünger als drei Monate muss sichergestellt sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen und amtstierärztlichen Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfungen gegen Tollwut mit einer inaktivierten Vakzine soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten wird verlangt.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!


Belgien

Belgien : (EU-Land)

Es besteht allgemeine Leinenpflicht.

Tierregister:

ID Chips
Rue de la Presse 4
1000 Brussels
Telefon 0032-70233147


http://www.idchips.com


Österreich

Österreich : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Tierregister:

Internationale Zentrale Tierregistrierung
Rathausstraße 19
6900 Bregenz
Telefon 0043-5574531530

ACS Haustierzentralregister
Rosittengasse 34
5020 Salzburg
Telefon 0043-662833575


Kroatien

Kroatien : kein EU-Land

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw. deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren Tätowiernummer gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.
Vom Tierarzt ist eine Bescheinigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende meldepflichtige Krankheiten besteht und das Tier nicht aus einem Land stammt, in dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Eine Bescheinigung über Tollwutimpfung vor mindestens sechs Monaten und höchstens einem Jahr ist vorzulegen.
Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw. antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen.
Für folgende Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshiere, Bullterrier, Pit-Bullterrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanische Kampfhunde, großer Japanischer Spitz, Mastinos, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.
Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.


Slowakische Republik

Slowakei / Slowakische Republik: (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Tierregister:

NCRI
Svatoplukova 50 Senec
SI-90301 Slovakia


Rumänien

Rumänien : (kein EU-Land)

Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist erforderlich.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!


Finnland

Finnland : (EU-Land)

Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung (oral oder parenteral) bescheinigt sein.

Informationen und Musterformulare unter

http://www.mmm.fi/el/raj/tuo_elaimet_EU3.7.2004_en.html

Tierregister:

Suomen Kennelliitto
Finska Kennelklubben ry
Kamreerintie 8
FIN-02770 Espoo
Telefon 00358-9887300


USA :

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Hunde und Katzen benötigen ein Gesundheitszeugnis mit dem Eintrag, dass sie frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public, Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und danach dort 30 Tage verbleiben muss. Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.


Zypern

Zypern: (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen

Tollwutimpfung nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als ein Jahr vor der Einreise. Das Tier muss vor der Einreise gegen Echinococcus / Hydatidosis behandelt werden und es muss belegt werden, dass die Behandlung erfolgreich war. Das Tier muss vor der einreise mit einem Insektizid gegen Ektoparasiten behandelt werden


Türkei

Türkei : (kein EU-Land)

Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Tierärztliches Gesundheitszeugnis, das mindestens 15 Tage vor der Einreise ausgestellt werden sollte. Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut, Katzen gegen Tollwut impfen. Eintragung der Impfungen im Impfzeugnis. Die Immunitätsdauer zuvor im Impfzeugnis eingetragener Impfungen darf nicht überschritten werden. Das tierärztliche Gesundheits- und Impfzeugnis muss bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten am Zoll vorgelegt werden.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!


Serbien

Serbien / Montenegro : (kein EU-Land)

Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im internationalen Impfpass eingetragen sein.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!


Russland

Russische Föderation : (kein EU-Land)

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. Hunde und Katzen benötigen außerdem eine in einem Impfpass eingetragene gültige Tollwutimpfung.


Litauen

Litauen : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen


Lettland

Lettland : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen


Island

Island : Kein EU-Land

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Die gesetzlichen Bestimmungen sind sehr streng, grundsätzlich werden Touristen und Personen, die sich nur sehr kurze Zeit in Island aufhalten, keine Genehmigung erteilt!

www.stjr.is/lan


Estland

Estland : (EU-Land)

Nur EU-Bestimmungen


Bosnien

Bosnien-Herzegowina : kein EU-Land

Nicht gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Ein von einem Tierarzt ausgestellter Impfpass, in dem die erforderlichen Schutzimpfungen (Tollwut, Staupe) bescheinigt sind, ist vorzulegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein.

Achtung: Blutuntersuchung für die Wiedereinreise in die EU erforderlich!


Australien/Neuseeland

gelistetes Drittland bezüglich Wiedereinreise in die EU!

Einreisegenehmigung erforderlich, mindestens 30 Tage Quarantäne

Informationen unter http://www.affa.gov.au/outputs/quarantine.html


Weitere Länder:

Bei Reisen in hier nicht aufgeführte Länder erfahren Sie die Ein- und Ausreisebestimmungen bei der jeweiligen Botschaft des Landes bzw. den durchreisten Ländern.

Auskunft über Botschafts- und Konsulatsadressen erhalten Sie über das Auswärtige Amt:
http://www.auswaertiges-amt.de

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat6/F3

Die Originalverordnungen der Eu finden Sie hier:

http://europa.eu.int/comm/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm

Wir bemühen uns um laufende Aktualisierung. Die Bestimmungen können sich jedoch kurzfristig ändern. Mit Rücksicht darauf kann für die Angaben keine Gewähr übernommen werden. Aktuelle Änderungen der Bestimmungen sowie Auskünfte für Länder, die nicht aufgeführt sind, erteilen Konsulate, Fremdenverkehrsämter, Reiseveranstalter sowie Automobilclubs.


Quelle: Broschüre der Intervet Deutschland GmbH, Stand: Februar 2006Counter